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Allgemeine Geschäftsbedingungen

4s44Allgemeine Geschäftsbedingungen von Blue Gorilla

Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Bitte lesen Sie sich unsere AGB`s sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

§1 Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firmenevent Agentur Blue Gorilla (*im Folgenden durch BG abgekürzt) gelten für sämtliche Leistungen des Unternehmens nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise Trainings für Gruppen, Teamevents, Kurse, Touren) und Veranstaltungen.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BG gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. 

§2 Vertragsgrundlagen

2.1 Die Buchung einer Leistung bei BG kann schriftlich (auch online), auch per E-Mail, erfolgen. Der Kunde versichert hierbei, sowohl im eigenen Namen wie auch im Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern zu handeln.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Die Angebotsannahmen von Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Form und können per E-Mail oder Post bei BG eingehen.

§3 Buchungen und Zahlungsbedingungen

3.1 Bei Buchungen muss sofort eine Anzahlung in Höhe von 50% oder gemäß den im Angebot ausgewiesenen Zahlungskonditionen erfolgen.

Die Kontoverbindung lautet:

Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Kontoinhaber: Blue Gorilla GmbH
IBAN: DE67 8605 5592 1090 2771 60
BIC: WELADE8LXXX

 

3.2 Nach einer Buchung erhält der Kunde eine Rechnung. Mit Eingang des Anzahlungsbetrags ist die Buchung abgeschlossen. Sonstige schriftliche Rechnungen sind gemäß Vereinbarung fällig, spätestens 14 Tage nach Erbringung der gesamten Leistung. Erfolgt keine Zahlung, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Sein Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
Der Veranstalter behält sich eine Nachberechnung vor, sollten noch weitere Angebote von BG in Anspruch genommen und bestätigt werden bzw. die Anzahl der erschienenen Personen die der im bestätigten Angebot gemeldeten Personen übersteigen.
Der Veranstalter behält sich ebenso vor, den vereinbarten Gesamtbetrag zu veranschlagen, auch wenn die teilnehmende Personenzahl geringer ist als angemeldet.
3.3 Im Falle nicht fristgerechter Zahlungen ist BG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann BG 5,00 € Auslagenersatz verlangen.
3.4 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten nicht die Umsatzsteuer.

§4 Preis– und Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von BG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§5 Teilnahme an Veranstaltungen (Events, Kurse, Touren, Verleih)

5.1 Änderungen der Teilnehmerzahl und des Veranstaltungszeitraumes:
Im Falle der Verminderung oder Erhöhung von Teilnehmerzahlen behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Der Kunde hat BG die Anzahl der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die bis dahin gemeldete Teilnehmerzahl bleibt zahlbar und stellt die Grundlage für den Gesamtpreis bzw. der Restzahlung dar. Verminderte Personenzahlen führen nicht zwingend zu Preisreduzierungen, erhöhte Gästezahlen bewirken, je nach Leistung, in der Regel eine Erhöhung des Leistungspreises.
5.2 Bei Events, die am oder auf dem Wasser satttfinden: 
Jede*r Teilnehmer*in muss körperlich fit und gesund sein und schwimmen können. Wir empfehlen die Beherrschung der Anforderungen des Jugendschwimmabzeichen „Silber“ inkl. Kenntnis der Selbstrettung sowie Absicherung durch Rettungs-/Schwimmwesten. Minderjährige unter 12 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten stehpaddeln, sofern diese nicht selbsr am Veranstaltungsort sind. Eine Einweisung durch unsere Teamer ist verpflichtend.
5.3 Die rechtzeitige Rückgabe des Verleih-Materials ist unbedingt einzuhalten. Zu diesem Zweck können wasserdichte Uhren geliehen werden. Bei einer verspäteten Rückgabe sind wir berechtigt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 10 € zzgl. der zeitanteiligen Verleihgebühr in Rechnung zu stellen – dies gilt insbesondere für den Fall, dass durch die verspätete Rückgabe ein anderer Kunde Wartezeiten hinnehmen muss. Für den Fall, dass nachfolgende Kunden ihre Buchung aufgrund der Verspätung widerrufen, hat der verspätete Kunde den Ausfall zu kompensieren.
5.4 Die verspätete Ausgabe gebuchten Verleih-Materials, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, berechtigen den Kunden nicht zur Überschreitung des gebuchten Zeitraums. Für den Fall einer verkürzten Nutzungsdauer erhält der Kunde einen Gutschein bzw. den Buchungspreis zeitanteilig erstattet.
5.5 Erscheint ein Kunde nicht zu einem gebuchten Termin, sind wir ab einer Verspätung von mehr als 15 Minuten berechtigt, das Material anderweitig zu vergeben.
5.6 Wetter: Bei starkem Wind, Gewitter, Blitz und Donner, Hagelschauer, oder eingeschränkter Sicht ist die Nutzung des Steh-Paddler Materials sofort abzubrechen. Die Kleidung ist den jeweiligen Wetterbedingungen anzupassen. Müssen wir die Veranstaltung aufgrund der Witterungsverhältnisse absagen, können Sie den Termin zur Inanspruchnahme der Veranstaltung umbuchen. Bitte fragen Sie uns im Zweifel, ob eine gebuchte Veranstaltung stattfindet. Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht – obwohl diese stattfindet – verfällt der Leistungsanspruch ersatzlos.
5.7. Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen werden zu keiner Veranstaltung zugelassen.
5.8 Garderobe und Wertgegenstände: Besucher sind eigenverantwortlich.

§6 Hinweise zur Nutzung von Verleih Material (z.B. im Rahmen von Stand Up Paddling und Kanutouren)

6.1 Bei der Ausgabe von Verleih-Material können wir ein Pfand fordern.
6.2 Die Ausrüstung ist während der gesamten Nutzungsdauer pfleglich zu behandeln. Insbesondere das Auffahren mit SUP-Boards oder Flößen auf Hindernisse wie Baumstämme oder Steine in Ufernähe soll verhindert werden. Kunden haften für Beschädigung und Verlust von Board (450 Euro) und Paddel (45 Euro). Etwaig entstehende Schäden oder Verluste müssen sofort angezeigt werden.

§7 Rücktritt vom Vertrag und Corona-Ausnahmen

7.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis 2 Monate vor Beginn einer Veranstaltung/Leistung durch den Kunden, steht BG unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung zu:

  • bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 25% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • bis 14 Tage vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.

Ein Rücktritt des Kunden aus wettertechnischen Gründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung von BG eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungen gewährleistet ist.
7.2 Lässt kurzfristig die Wetterlage die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht oder nur teilweise stattfinden, werden 40 % des Gesamtbetrages für selbst erbrachte Leistungen auf den nicht stattfindenden Teil der gebuchten Leistung fällig. Leistungen Dritter, die Teil des Vertrages sind, müssen nach den Stornierungsbedingungen des Dritten berechnet werden.
7.3. Corona-Situation: Veranstaltungen, die aufgrund behördlicher Anordnung nicht mehr mehr durchführbar sind, verschieben wir kostenlos auf einen mit Ihnen abgestimmtenTermin in der Zukunft.

Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter*innen hat oberste Priorität. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen zur Eindämmung des Corona-Virus und agieren entsprechend der sächsischen Allgemeinverfügung zum Infektionsschutzgesetz (Erlass des sächs. Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt). Die Durchführung unserer Programme erfolgt – wenn die aktuelle Allgemeinverfügung Veranstaltungen wieder erlaubt – selbstverständlich mit genehmigtem Sicherheits- und Hygienekonzept.

Unsere Programme sind in der Form konzipiert, dass die teilnehmenden Teams in kleine Gruppen bis zu 10 Personen eingeteilt werden können. Die Konstellation der Gruppen kann während des Events durchgängig bestehen bleiben.

Als zusätzlichen Service stellen wir während unserer Events eine Hygienestation für unsere Kunden auf, an der Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden.

Unsere Programme finden, wenn es die Witterungsbedingungen hergeben, vorwiegend unter freiem Himmel in weitläufigen Arealen statt. Veranstaltungen, die indoor geplant sind, müssen in Locations stattfinden, die entsprechend belüftet werden können. Unsere ausgewählten Locations beherbergen selbstverständlich sanitäre Anlagen, sodass sichergestellt wird, dass sich unsere Kunden jederzeit die Hände waschen können. In Absprache mit unseren Kunden wählen wir Locations aus, bei denen ein Mindestabstand von 1,50m zwischen den Personen eingehalten werden kann. Bei unseren Events richten wir außerdem exklusive Bereiche für unsere Kunden ein, sodass Sie während des Events nicht in Kontakt mit außenstehenden Personen kommen.

Unsere Kunden buchen Programme über ein Onlineportal bzw. via E-Mailverkehr. Auch die Bezahlung wird per Überweisung bzw. online abgewickelt. Dadurch vermeiden wir Kontakt durch Bargeld.

Die Desinfektion von verwendeten Materialien während unserer Programme, erfolgt jedes Mal vor einem Event. Wird das Material von verschiedenen Gruppen genutzt, erfolgt auch zwischen den verschiedenen Aktionen eine Desinfektion des Materials.

Wir planen unsere Events stets in Abstimmung mit unseren Kunden. Sollten zusätzliche Wünsche durch firmeninterne Hygienemaßnahmen aufkommen, bestreben wir, diese umzusetzen. Sprechen Sie uns dazu gern an. Wir sind überzeugt, dass der Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden durch die beschriebenen Hygienemaßnahmen gewährleistet ist.

§8  Fristlose Kündigung durch Blue Gorilla

Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch BG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann BG den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und den gesamten Wert des Vertrages berechnen. 

§9  Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Wird die begonnene Veranstaltung/Maßnahme durch unvorhersehbare Umstände, wie etwa höherer Gewalt oder aufgrund behördlichre Anordnung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch BG den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann BG für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen, jedoch mindestens 40% des Gesamtvertragswerts. Unwirtliches Wetter (Temperatur, Wind, Regen etc.) berührt die vertraglichen Verpflichtungen nicht.

§10 Sicherheitsbestimmungen

10.1 Die Sicherheit der Teilnehmer hat absolute Priorität bei BG. Es muss gewährleistet sein, dass die Anweisungen des Personals umgesetzt werden. Wenn es trotz Ermahnungen zu wiederholten Verstößen gegen die Anweisungen kommt, können einzelne Teilnehmer umgehend ausgeschlossen werden.
10.2 Wird am Veranstaltungstag festgestellt oder nur vermutet, dass Teilnehmer unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder dergleichen stehen, werden diese mit Rücksicht auf die Gefährdung Dritter ebenso von der Veranstaltung ausgeschlossen.
10.3 Wir gehen davon aus, dass bei angebotenen Wassersportaktivitäten die Teilnehmer schwimmen können. Die verfügbaren Schwimmhilfen sollten getragen werden.
10.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Das Personal wird bei Veranstaltungsbeginn die Teilnehmer auf die Sicherheitsanforderungen hinweisen. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren bedarf es einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. 

§11 Gewährleistung/ Pflichten von Blue Gorilla

Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages und sichern eine ausreichende, gesetzlich vorgeschriebene Absicherung der Teilnehmer/Kunden zu. Für Leistungen externer Dienstleistungen übernimmt dieser Anbieter die Gewähr. 

§12 Haftung durch Blue Gorilla

12.1 BG haftet für: 

  • eine gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und –Abwicklung 
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungen Dritter 
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen 

12.2 Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. BG haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrerseits.
12.3 Im Falle der zwingenden Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.  

§13 Beschränkung der Haftung

13.1 BG haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich BG dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
13.2 Besonderheiten, die für die Tablet Touren im Rahmen der Programme von BG gelten: Sollte die Durchführung einer Tablet Tour durch Störungen seitens des Mobilfunkanbieters behindert und unmöglich werden, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten oder Schadensersatz. BG haftet in diesem Fall nicht für Probleme der Mobilfunkanbieter.
13.3 Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Boards oder an den Stationen. BG übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

§14 Mitwirkungspflicht/Schäden durch Kunden und Gäste

14.1 Der Kunde/Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an Blue Gorilla weiterzuleiten.
14.2 Dem Ausbildungs-, Schulungs- und Führungspersonal ist Folge zu leisten. Eine detaillierte Einweisung in die Materialhandhabung und Handlungsweisen kann Bestandteil jeder Veranstaltung sein, sofern diese erforderlich ist.
14.3 Der Kunde hat alle über ihn angemeldete Personen über den Inhalt dieser allgemeinen Bedingungen, vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis zu setzen. Alternativ stehen die AGB’s online zur Verfügung.
14.4 Entstandene Schäden durch mittelbar oder unmittelbar beteiligte Personen des Kunden an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen von BG oder an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen beauftragter Partner, haftet der Kunde/Teilnehmer für deren Wiederherstellung/Schadensbeseitigung/Reinigung.

§15 Urheberrecht

Eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung von BG. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

§16 Schlussbestimmungen

16.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen BG und dem Teilnehmer im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss über Leistungen von BG getroffen werden, sind in dem Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
16.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
16.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.
16.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen BG und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Leipzig, Stand Januar 2024